Anlage 1 (Produktbeschränkungen)

Von der Einlösung ausgenommen sind die nachfolgenden Produktkategorien:

1.) Altersbeschränkte Produkte: Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt (z. B. Alkohol, Tabak-/Nikotinwaren und verwandte Erzeugnisse, Adult Content, jugendgefährdende Medien), sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften und tabakrechtlicher Vorgaben, da bei der Gutscheineinlösung eine zuverlässige Altersverifikation des Einlösenden nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann.

2.) Geschenkkarten und Wertgutscheine Dritter: Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht zum Erwerb von Geschenkkarten, Gutscheinkarten oder Wertgutscheinen Dritter eingesetzt werden. Der Ausschluss dient der Verhinderung von Missbrauch sowie der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.

3.) Finanzprodukte und Anlagegegenstände: Finanzanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, Edelmetalle als Anlageprodukte und vergleichbare Investmentprodukte sind von der Einlösung ausgenommen, da diese Produkte besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegen, die im Rahmen einer Gutscheineinlösung nicht gewährleistet werden können.

4.) Angebote von Privatverkäufern: Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich für Waren eingelöst werden, die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden. Waren, die von privaten Verkäufern verkauft werden (z.B.: über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, Marketplace-Privatverkäufe), sind von der Einlösung ausgenommen. Dies ist erforderlich, weil Joy bei Privatverkäufen weder die Verfügbarkeit der Ware noch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gegenüber Ihnen gewährleisten kann.

5.) Dienstleistungen: Der Joy-Geschenkgutschein ist auf den Erwerb von Waren beschränkt und kann nicht für reine Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten, Kursangebote, Reisen, Mitgliedschaften, Abonnements) eingelöst werden. Sofern Joy künftig Dienstleistungen in sein Sortiment aufnimmt, wird Joy Sie rechtzeitig über die Einlösemöglichkeit informieren.

6.) Produkte mit leistungsstarken Akkumulatoren und elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte: E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter, S-Pedelecs sowie vergleichbare elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte und sonstige Waren mit leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkumulatoren, sofern deren Beschaffung, Lagerung oder Versand besonderen sicherheits- oder gefahrgutrechtlichen Anforderungen unterliegt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Transportrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheits- und verkehrsrechtlicher Anforderungen.

7.) Waffen, Munition und Pyrotechnik: Waffen, Munition, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare erlaubnis-, zulassungs- oder altersbeschränkte Gegenstände sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung waffen-, beschuss-, sprengstoff- und jugendschutzrechtlicher Vorgaben sowie der Vermeidung erheblicher Personen- und Sachschäden.

8.) Leicht verderbliche und kühlpflichtige Waren: Von der Einlösung ausgenommen sind leicht verderbliche Lebensmittel, kühlpflichtige Lebensmittel sowie sonstige Waren, deren sichere Beschaffung, Lagerung oder Lieferung eine ununterbrochene Kühlkette oder besondere hygienische Anforderungen voraussetzt. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz, der Einhaltung lebensmittelhygienischer Vorgaben und der Vermeidung von Risiken durch Verderb oder unsachgemäße Lagerung.

9.) Elektrogeräte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: Von der Einlösung ausgenommen sind mobile Heizgeräte, Heizlüfter, Heizstrahler, elektrische Heizdecken, Fritteusen, Geräte mit offenem Heizelement, Elektrogeräte mit besonders hoher elektrischer Leistung sowie Elektrogeräte ohne erforderliche CE-Kennzeichnung oder ohne verifizierbaren Hersteller. Nicht von diesem Ausschluss erfasst sind handelsübliche Geräte der Unterhaltungselektronik, insbesondere Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörer und vergleichbare Produkte, soweit diese CE-konform sind und von einem verifizierbaren gewerblichen Händler angeboten werden. Der Ausschluss dient der Vermeidung erhöhter Brand- und Verletzungsrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Anforderungen.

10.) Arzneimittel, Medizinprodukte und Betäubungsmittel: Von der Einlösung ausgenommen sind verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Arzneimittel, Betäubungsmittel, Medizinprodukte mit besonderem Anwendungs- oder Gesundheitsrisiko sowie vergleichbare Produkte, deren Abgabe besonderen berufs-, apotheken-, arzneimittel-, medizinprodukte- oder betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen unterliegt. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz und der Einhaltung der hierfür geltenden Abgabe-, Beratungs-, Rezeptprüfungs- und Qualitätssicherungspflichten.

11.) Lebende Tiere und geschützte Pflanzen: Lebende Tiere, artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Tiere sowie Waren, deren Versand besondere tierschutz-, tierseuchen-, artenschutz- oder transportrechtliche Anforderungen auslöst, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient dem Schutz lebender Organismen und der Einhaltung der einschlägigen Schutz-, Nachweis- und Transportvorschriften.

12.) Gefahrstoffe und gefährliche chemische Produkte: Von der Einlösung ausgenommen sind Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Einstufung oder Kennzeichnung als entzündlich, ätzend, akut toxisch, gesundheitsgefährdend oder in vergleichbarer Weise gefährlich besonderen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Sicherheitsinformations- oder Transportpflichten unterliegen. Der Ausschluss dient der Einhaltung chemikalien- und gefahrgutrechtlicher Vorgaben sowie der Vermeidung von Gesundheits-, Brand-, Umwelt- und Transportrisiken.

13.) Kraftfahrzeuge und genehmigungspflichtige Fahrzeugteile: Kraftfahrzeuge, zulassungspflichtige Fahrzeugteile sowie sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, dessen Verwendung eine Allgemeine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung voraussetzt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Anforderungen sowie der Vermeidung von Risiken durch nicht genehmigte oder sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Nicht erfasst ist einfaches, nicht sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör ohne besondere Genehmigungspflicht.

14.) Sperrige oder besonders schwere Waren: Die Einlösung kann für Waren ausgeschlossen sein, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Abmessungen oder ihrer Beschaffenheit nicht im Standardpaketversand befördert werden können und eine Speditions-, Sonder- oder Gefahrgutlogistik erfordern, sofern Joy die Beschaffung, Lieferung oder Rückabwicklung trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Joy informiert hierüber unverzüglich; in diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15.) Außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich beschränkte Produkte: Von der Einlösung ausgenommen sind Dual-Use-Güter, Embargowaren sowie sonstige Waren, deren Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung außenwirtschafts-, exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Genehmigungs-, Prüf- oder Verbotstatbeständen unterliegt. Der Ausschluss dient der Einhaltung zwingender außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Vorgaben.

16.) Rückgerufene oder nicht verkehrsfähige Produkte: Produkte, die Gegenstand eines behördlichen Rückrufs, eines Verkaufsverbots oder einer vergleichbaren produktsicherheitsrechtlichen Maßnahme sind oder denen eine gesetzlich erforderliche Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung oder sonstige Verkehrsfähigkeitsvoraussetzung fehlt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben und dem Schutz vor unsicheren oder nicht rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten.

17.) Bei Sonderangeboten (etwa bei zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Angeboten) kann die Einlösung des Gutscheins für das konkret ausgewählte Produkt ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn dieses trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen von Joy innerhalb angemessener Frist nicht (mehr) beschafft werden kann, etwa weil das Produkt bereits ausverkauft ist, und Joy die Nichtverfügbarkeit des Produkts nicht zu vertreten hat. Joy informiert über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Eine bereits erfolgte Verrechnung des Gutscheinwerts wird rückgängig gemacht; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert vollständig wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insb. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt.

18.) In Bezug auf digitale Produkte (bspw. Software) ist die Einlösung dann ausgeschlossen, wenn die Bereitstellung des konkret ausgewählten digitalen Produkts trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen von Joy innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist, beispielsweise weil erforderliche Lizenzen kurzfristig nicht zugeteilt werden oder der Drittanbieter die Leistung unerwartet einstellt. Joy informiert hierüber unverzüglich. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Eine bereits erfolgte Verrechnung des Gutscheinwerts wird rückgängig gemacht; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert vollständig wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insb. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt. Waren mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB (z.B. ein Smartphone einschließlich des vorinstallierten Betriebssystems) sind von diesem Einlösungsausschluss nicht erfasst.

Diese Anlage 1 ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH.


Anlage 1 (Produktbeschränkungen)

Von der Einlösung ausgenommen sind die nachfolgenden Produktkategorien:

1.) Altersbeschränkte Produkte: Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt (z. B. Alkohol, Tabak-/Nikotinwaren und verwandte Erzeugnisse, Adult Content, jugendgefährdende Medien), sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften und tabakrechtlicher Vorgaben, da bei der Gutscheineinlösung eine zuverlässige Altersverifikation des Einlösenden nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann.

2.) Geschenkkarten und Wertgutscheine Dritter: Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht zum Erwerb von Geschenkkarten, Gutscheinkarten oder Wertgutscheinen Dritter eingesetzt werden. Der Ausschluss dient der Verhinderung von Missbrauch sowie der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.

3.) Finanzprodukte und Anlagegegenstände: Finanzanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, Edelmetalle als Anlageprodukte und vergleichbare Investmentprodukte sind von der Einlösung ausgenommen, da diese Produkte besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegen, die im Rahmen einer Gutscheineinlösung nicht gewährleistet werden können.

4.) Angebote von Privatverkäufern: Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich für Waren eingelöst werden, die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden. Waren, die von privaten Verkäufern verkauft werden (z.B.: über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, Marketplace-Privatverkäufe), sind von der Einlösung ausgenommen. Dies ist erforderlich, weil Joy bei Privatverkäufen weder die Verfügbarkeit der Ware noch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gegenüber Ihnen gewährleisten kann.

5.) Dienstleistungen: Der Joy-Geschenkgutschein ist auf den Erwerb von Waren beschränkt und kann nicht für reine Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten, Kursangebote, Reisen, Mitgliedschaften, Abonnements) eingelöst werden. Sofern Joy künftig Dienstleistungen in sein Sortiment aufnimmt, wird Joy Sie rechtzeitig über die Einlösemöglichkeit informieren.

6.) Produkte mit leistungsstarken Akkumulatoren und elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte: E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter, S-Pedelecs sowie vergleichbare elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte und sonstige Waren mit leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkumulatoren, sofern deren Beschaffung, Lagerung oder Versand besonderen sicherheits- oder gefahrgutrechtlichen Anforderungen unterliegt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Transportrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheits- und verkehrsrechtlicher Anforderungen.

7.) Waffen, Munition und Pyrotechnik: Waffen, Munition, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare erlaubnis-, zulassungs- oder altersbeschränkte Gegenstände sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung waffen-, beschuss-, sprengstoff- und jugendschutzrechtlicher Vorgaben sowie der Vermeidung erheblicher Personen- und Sachschäden.

8.) Leicht verderbliche und kühlpflichtige Waren: Von der Einlösung ausgenommen sind leicht verderbliche Lebensmittel, kühlpflichtige Lebensmittel sowie sonstige Waren, deren sichere Beschaffung, Lagerung oder Lieferung eine ununterbrochene Kühlkette oder besondere hygienische Anforderungen voraussetzt. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz, der Einhaltung lebensmittelhygienischer Vorgaben und der Vermeidung von Risiken durch Verderb oder unsachgemäße Lagerung.

9.) Elektrogeräte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: Von der Einlösung ausgenommen sind mobile Heizgeräte, Heizlüfter, Heizstrahler, elektrische Heizdecken, Fritteusen, Geräte mit offenem Heizelement, Elektrogeräte mit besonders hoher elektrischer Leistung sowie Elektrogeräte ohne erforderliche CE-Kennzeichnung oder ohne verifizierbaren Hersteller. Nicht von diesem Ausschluss erfasst sind handelsübliche Geräte der Unterhaltungselektronik, insbesondere Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörer und vergleichbare Produkte, soweit diese CE-konform sind und von einem verifizierbaren gewerblichen Händler angeboten werden. Der Ausschluss dient der Vermeidung erhöhter Brand- und Verletzungsrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Anforderungen.

10.) Arzneimittel, Medizinprodukte und Betäubungsmittel: Von der Einlösung ausgenommen sind verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Arzneimittel, Betäubungsmittel, Medizinprodukte mit besonderem Anwendungs- oder Gesundheitsrisiko sowie vergleichbare Produkte, deren Abgabe besonderen berufs-, apotheken-, arzneimittel-, medizinprodukte- oder betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen unterliegt. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz und der Einhaltung der hierfür geltenden Abgabe-, Beratungs-, Rezeptprüfungs- und Qualitätssicherungspflichten.

11.) Lebende Tiere und geschützte Pflanzen: Lebende Tiere, artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Tiere sowie Waren, deren Versand besondere tierschutz-, tierseuchen-, artenschutz- oder transportrechtliche Anforderungen auslöst, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient dem Schutz lebender Organismen und der Einhaltung der einschlägigen Schutz-, Nachweis- und Transportvorschriften.

12.) Gefahrstoffe und gefährliche chemische Produkte: Von der Einlösung ausgenommen sind Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Einstufung oder Kennzeichnung als entzündlich, ätzend, akut toxisch, gesundheitsgefährdend oder in vergleichbarer Weise gefährlich besonderen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Sicherheitsinformations- oder Transportpflichten unterliegen. Der Ausschluss dient der Einhaltung chemikalien- und gefahrgutrechtlicher Vorgaben sowie der Vermeidung von Gesundheits-, Brand-, Umwelt- und Transportrisiken.

13.) Kraftfahrzeuge und genehmigungspflichtige Fahrzeugteile: Kraftfahrzeuge, zulassungspflichtige Fahrzeugteile sowie sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, dessen Verwendung eine Allgemeine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung voraussetzt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Anforderungen sowie der Vermeidung von Risiken durch nicht genehmigte oder sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Nicht erfasst ist einfaches, nicht sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör ohne besondere Genehmigungspflicht.

14.) Sperrige oder besonders schwere Waren: Die Einlösung kann für Waren ausgeschlossen sein, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Abmessungen oder ihrer Beschaffenheit nicht im Standardpaketversand befördert werden können und eine Speditions-, Sonder- oder Gefahrgutlogistik erfordern, sofern Joy die Beschaffung, Lieferung oder Rückabwicklung trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Joy informiert hierüber unverzüglich; in diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15.) Außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich beschränkte Produkte: Von der Einlösung ausgenommen sind Dual-Use-Güter, Embargowaren sowie sonstige Waren, deren Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung außenwirtschafts-, exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Genehmigungs-, Prüf- oder Verbotstatbeständen unterliegt. Der Ausschluss dient der Einhaltung zwingender außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Vorgaben.

16.) Rückgerufene oder nicht verkehrsfähige Produkte: Produkte, die Gegenstand eines behördlichen Rückrufs, eines Verkaufsverbots oder einer vergleichbaren produktsicherheitsrechtlichen Maßnahme sind oder denen eine gesetzlich erforderliche Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung oder sonstige Verkehrsfähigkeitsvoraussetzung fehlt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben und dem Schutz vor unsicheren oder nicht rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten.

17.) Bei Sonderangeboten (etwa bei zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Angeboten) kann die Einlösung des Gutscheins für das konkret ausgewählte Produkt ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn dieses trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen von Joy innerhalb angemessener Frist nicht (mehr) beschafft werden kann, etwa weil das Produkt bereits ausverkauft ist, und Joy die Nichtverfügbarkeit des Produkts nicht zu vertreten hat. Joy informiert über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Eine bereits erfolgte Verrechnung des Gutscheinwerts wird rückgängig gemacht; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert vollständig wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insb. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt.

18.) In Bezug auf digitale Produkte (bspw. Software) ist die Einlösung dann ausgeschlossen, wenn die Bereitstellung des konkret ausgewählten digitalen Produkts trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen von Joy innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist, beispielsweise weil erforderliche Lizenzen kurzfristig nicht zugeteilt werden oder der Drittanbieter die Leistung unerwartet einstellt. Joy informiert hierüber unverzüglich. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Eine bereits erfolgte Verrechnung des Gutscheinwerts wird rückgängig gemacht; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert vollständig wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insb. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt. Waren mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB (z.B. ein Smartphone einschließlich des vorinstallierten Betriebssystems) sind von diesem Einlösungsausschluss nicht erfasst.

Diese Anlage 1 ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH.


Anlage 1 (Produktbeschränkungen)

Von der Einlösung ausgenommen sind die nachfolgenden Produktkategorien:

1.) Altersbeschränkte Produkte: Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt (z. B. Alkohol, Tabak-/Nikotinwaren und verwandte Erzeugnisse, Adult Content, jugendgefährdende Medien), sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften und tabakrechtlicher Vorgaben, da bei der Gutscheineinlösung eine zuverlässige Altersverifikation des Einlösenden nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann.

2.) Geschenkkarten und Wertgutscheine Dritter: Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht zum Erwerb von Geschenkkarten, Gutscheinkarten oder Wertgutscheinen Dritter eingesetzt werden. Der Ausschluss dient der Verhinderung von Missbrauch sowie der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.

3.) Finanzprodukte und Anlagegegenstände: Finanzanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, Edelmetalle als Anlageprodukte und vergleichbare Investmentprodukte sind von der Einlösung ausgenommen, da diese Produkte besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegen, die im Rahmen einer Gutscheineinlösung nicht gewährleistet werden können.

4.) Angebote von Privatverkäufern: Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich für Waren eingelöst werden, die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden. Waren, die von privaten Verkäufern verkauft werden (z.B.: über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, Marketplace-Privatverkäufe), sind von der Einlösung ausgenommen. Dies ist erforderlich, weil Joy bei Privatverkäufen weder die Verfügbarkeit der Ware noch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gegenüber Ihnen gewährleisten kann.

5.) Dienstleistungen: Der Joy-Geschenkgutschein ist auf den Erwerb von Waren beschränkt und kann nicht für reine Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten, Kursangebote, Reisen, Mitgliedschaften, Abonnements) eingelöst werden. Sofern Joy künftig Dienstleistungen in sein Sortiment aufnimmt, wird Joy Sie rechtzeitig über die Einlösemöglichkeit informieren.

6.) Produkte mit leistungsstarken Akkumulatoren und elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte: E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter, S-Pedelecs sowie vergleichbare elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte und sonstige Waren mit leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkumulatoren, sofern deren Beschaffung, Lagerung oder Versand besonderen sicherheits- oder gefahrgutrechtlichen Anforderungen unterliegt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Transportrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheits- und verkehrsrechtlicher Anforderungen.

7.) Waffen, Munition und Pyrotechnik: Waffen, Munition, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare erlaubnis-, zulassungs- oder altersbeschränkte Gegenstände sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung waffen-, beschuss-, sprengstoff- und jugendschutzrechtlicher Vorgaben sowie der Vermeidung erheblicher Personen- und Sachschäden.

8.) Leicht verderbliche und kühlpflichtige Waren: Von der Einlösung ausgenommen sind leicht verderbliche Lebensmittel, kühlpflichtige Lebensmittel sowie sonstige Waren, deren sichere Beschaffung, Lagerung oder Lieferung eine ununterbrochene Kühlkette oder besondere hygienische Anforderungen voraussetzt. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz, der Einhaltung lebensmittelhygienischer Vorgaben und der Vermeidung von Risiken durch Verderb oder unsachgemäße Lagerung.

9.) Elektrogeräte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: Von der Einlösung ausgenommen sind mobile Heizgeräte, Heizlüfter, Heizstrahler, elektrische Heizdecken, Fritteusen, Geräte mit offenem Heizelement, Elektrogeräte mit besonders hoher elektrischer Leistung sowie Elektrogeräte ohne erforderliche CE-Kennzeichnung oder ohne verifizierbaren Hersteller. Nicht von diesem Ausschluss erfasst sind handelsübliche Geräte der Unterhaltungselektronik, insbesondere Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörer und vergleichbare Produkte, soweit diese CE-konform sind und von einem verifizierbaren gewerblichen Händler angeboten werden. Der Ausschluss dient der Vermeidung erhöhter Brand- und Verletzungsrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Anforderungen.

10.) Arzneimittel, Medizinprodukte und Betäubungsmittel: Von der Einlösung ausgenommen sind verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Arzneimittel, Betäubungsmittel, Medizinprodukte mit besonderem Anwendungs- oder Gesundheitsrisiko sowie vergleichbare Produkte, deren Abgabe besonderen berufs-, apotheken-, arzneimittel-, medizinprodukte- oder betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen unterliegt. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz und der Einhaltung der hierfür geltenden Abgabe-, Beratungs-, Rezeptprüfungs- und Qualitätssicherungspflichten.

11.) Lebende Tiere und geschützte Pflanzen: Lebende Tiere, artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Tiere sowie Waren, deren Versand besondere tierschutz-, tierseuchen-, artenschutz- oder transportrechtliche Anforderungen auslöst, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient dem Schutz lebender Organismen und der Einhaltung der einschlägigen Schutz-, Nachweis- und Transportvorschriften.

12.) Gefahrstoffe und gefährliche chemische Produkte: Von der Einlösung ausgenommen sind Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Einstufung oder Kennzeichnung als entzündlich, ätzend, akut toxisch, gesundheitsgefährdend oder in vergleichbarer Weise gefährlich besonderen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Sicherheitsinformations- oder Transportpflichten unterliegen. Der Ausschluss dient der Einhaltung chemikalien- und gefahrgutrechtlicher Vorgaben sowie der Vermeidung von Gesundheits-, Brand-, Umwelt- und Transportrisiken.

13.) Kraftfahrzeuge und genehmigungspflichtige Fahrzeugteile: Kraftfahrzeuge, zulassungspflichtige Fahrzeugteile sowie sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, dessen Verwendung eine Allgemeine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung voraussetzt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Anforderungen sowie der Vermeidung von Risiken durch nicht genehmigte oder sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Nicht erfasst ist einfaches, nicht sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör ohne besondere Genehmigungspflicht.

14.) Sperrige oder besonders schwere Waren: Die Einlösung kann für Waren ausgeschlossen sein, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Abmessungen oder ihrer Beschaffenheit nicht im Standardpaketversand befördert werden können und eine Speditions-, Sonder- oder Gefahrgutlogistik erfordern, sofern Joy die Beschaffung, Lieferung oder Rückabwicklung trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Joy informiert hierüber unverzüglich; in diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15.) Außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich beschränkte Produkte: Von der Einlösung ausgenommen sind Dual-Use-Güter, Embargowaren sowie sonstige Waren, deren Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung außenwirtschafts-, exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Genehmigungs-, Prüf- oder Verbotstatbeständen unterliegt. Der Ausschluss dient der Einhaltung zwingender außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Vorgaben.

16.) Rückgerufene oder nicht verkehrsfähige Produkte: Produkte, die Gegenstand eines behördlichen Rückrufs, eines Verkaufsverbots oder einer vergleichbaren produktsicherheitsrechtlichen Maßnahme sind oder denen eine gesetzlich erforderliche Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung oder sonstige Verkehrsfähigkeitsvoraussetzung fehlt, sind von der Einlösung ausgenommen. Der Ausschluss dient der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben und dem Schutz vor unsicheren oder nicht rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten.

17.) Bei Sonderangeboten (etwa bei zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Angeboten) kann die Einlösung des Gutscheins für das konkret ausgewählte Produkt ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn dieses trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen von Joy innerhalb angemessener Frist nicht (mehr) beschafft werden kann, etwa weil das Produkt bereits ausverkauft ist, und Joy die Nichtverfügbarkeit des Produkts nicht zu vertreten hat. Joy informiert über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Eine bereits erfolgte Verrechnung des Gutscheinwerts wird rückgängig gemacht; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert vollständig wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insb. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt.

18.) In Bezug auf digitale Produkte (bspw. Software) ist die Einlösung dann ausgeschlossen, wenn die Bereitstellung des konkret ausgewählten digitalen Produkts trotz angemessener und zumutbarer Bemühungen von Joy innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist, beispielsweise weil erforderliche Lizenzen kurzfristig nicht zugeteilt werden oder der Drittanbieter die Leistung unerwartet einstellt. Joy informiert hierüber unverzüglich. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Eine bereits erfolgte Verrechnung des Gutscheinwerts wird rückgängig gemacht; etwaige bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert vollständig wieder gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insb. Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt. Waren mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB (z.B. ein Smartphone einschließlich des vorinstallierten Betriebssystems) sind von diesem Einlösungsausschluss nicht erfasst.

Diese Anlage 1 ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH.


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