Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH über die Bereitstellung des Joy-Bonusprogramms (”Joy_ Rewards”)

PRÄAMBEL

Die Gifting Technologies GmbH, Wilmersdorfer Str. 165, 10585 Berlin („Joy“), hat eine Gutscheinlösung entwickelt, die es Unternehmen („Firmenkunde“) ermöglicht, Joy-Geschenkgutscheine von Joy zu beziehen und Mitarbeitern („Gutscheinempfänger“) zuzuwenden („Joy-Bonusprogramm“). Der Firmenkunde möchte das Joy-Bonusprogramm in Anspruch nehmen.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Dieser Vertrag regelt (a) den Erwerb derJoy-Geschenkgutscheine, (b) die Übermittlung der Joy-Geschenkgutscheine im Auftrag des Firmenkunden an die Gutscheinempfänger sowie (c) die Bereitstellung der Joy Einlöseseite unter www.givingjoy.de („Einlöseseite“) zur Nutzung für die Gutscheinempfänger.

Joy richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer, die ihren Mitarbeitern über das Joy-Bonusprogramm Joy-Geschenkgutscheine zuwenden wollen.

2. ERWERB VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

Der Firmenkunde kann nach seinem Bedarf von Joy Joy-Geschenkgutscheine erwerben und die Einzelheiten der Bereitstellung (z.B. Bereitstellungstag) festlegen.

Joy ist telefonisch unter [+49 30 754 25086] oder per E-Mail unter [joy@givingjoy.de] erreichbar. Die Betriebszeiten sind Mo. – Fr. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Brandenburg sowie Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.).

3. AUSGESTALTUNG DER JOY GESCHENKGUTSCHEINE

Der Joy-Geschenkgutschein wird von Joy in der vom Firmenkunden gewählten Höhe (i.d R. 50 Euro) ausgegeben. Der Joy-Geschenkgutschein vermittelt  ausschließlich ein Recht gegenüber Joy, wonach Joy auf den Auftrag des Mitarbeiters hin Geschenke seiner Wahl beschafft .Ein Rücktausch von Joy-Geschenkgutscheinen in Geld ist ausgeschlossen. Erstattungen in Geld erfolgen ausschließlich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (insbesondere im Widerrufsfall für den Erwerb des Joy-Geschenkgutscheins).Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich für zum Zeitpunkt seiner Einlösung online erhältliche und handelsübliche Waren gegenüber Joy eingelöst werden. Eine Akzeptanz durch Dritte findet nicht statt. Ausgeschlossen sind insb. 18+ Produkte (z. B. Alkohol, Tabak, Adult Content), Geschenkkarten oder Wertgut-scheine, Digitale Produkte (z. B. Software, Abos), streng limitierte Waren, sowie Waren, die nur zeitlich oder mengenmäßig stark begrenzt angeboten werden, insbesondere Produkte, die ausschließlich zu bestimmten Verkaufszeitpunkten oder im Rahmen kurzfristiger Sonderaktionen verfügbar sind und bei denen typischerweise eine erhebliche Übernachfrage besteht (sog. ‚Drop-Artikel‘), Finanzanlagen bzw. sonstige Investments (z. B. Währungen, Krypto, Gold, Aktien), Waren, die nur sehr kurz oder in Flash-Sales angeboten werden, sowie Waren, die von Privatpersonen angeboten werden (bspw. über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, Marketplace-Privatverkäufe). Dienstleistungen (z.B. Tickets, Spa, Kurse) sind ebenfalls ausgeschlossen. Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht dazu genutzt werden, bei Dritten etwa an Bankautomaten Geld abzuheben oder Geldbeträge an Dritte zu überweisen. Der Joy-Geschenkgutschein ist auch kein Zahlungsinstrument und kann nicht zur Erteilung von Zahlungsaufträgen verwendet oder als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden und verfügt insbesondere über keine IBAN.

Der Joy-Geschenkgutschein ist drei Jahre gültig beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Joy-Geschenkgutschein erworben wurde.

4. ÜBERMITTLUNG VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

4.1. Joy übermittelt im Auftrag des Firmenkunden am Bereitstellungstag die Joy-Geschenkgutscheine an die Gutscheinempfänger.

4.2. Die Bereitstellung erfolgt entweder dergestalt, dass der vorgesehene Gutscheinwert dem Gutscheinempfänger auf der Einlöseseite gutgeschrieben wird oder durch Übermittlung eines Joy-Geschenkgutscheins per E-Mail. Der Firmenkunde übermittelt an Joy die Namen und E-Mail-Adressen der Gutscheinempfänger.

Bereitstellung der Einlöseseite

Joy stellt für die vom Firmenkunden festgelegten Gutscheinempfänger eine Einlöseseite bereit, über die Gutscheinempfänger Joy beauftragen können, Waren im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gegen Entwertung des  entsprechenden Gutscheinwertes zu erwerben und an den Gutscheinempfänger zu liefern. Zudem hat der Gutscheinempfänger über die Einlöseseite in einem geschützten Bereich Zugriff auf die ihm zur Verfügung stehenden Gutscheine. Die Einlöseseite wird online unter www.givingjoy.de bereitgestellt.

Die Einlöseseite einschließlich ihrer zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von Joy. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei Joy. Joy gewährt dem Firmenkunden ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Recht auf Nutzung der Einlöseseite nach Maßgabe dieses Vertrags.

Joy ist jederzeit berechtigt, Änderungen der der Einlöseseite zugrundeliegenden Software (Updates und/oder New Releases) und Hardware vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen. Joy behält sich zudem vor, gestalterische, funktionale oder technische Optimierungen an der Einlöseseite vorzunehmen, soweit dies nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt.

Joy gewährleistet eine Verfügbarkeit der Einlöseseite durchgehend 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24/7) von durchschnittlich 99 % pro Monat. Von der Verfügbarkeitszeit ausgenommen bleiben Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben auch Zeiten unberücksichtigt, in denen die Einlöseseite aufgrund dringender Anpassungen oder Aktualisierungen der für die Einlöseseite genutzten IT-Infrastruktur zur Behebung von Sicherheitslücken oder bei Gefahr im Verzug nicht verfügbar ist. Wartungsarbeiten in Dringlichkeitsfällen müssen nicht angekündigt werden. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Einlöseseite werden Zeiten, in denen die Einlöseseite aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Joy liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht berücksichtigt.

Im Übrigen gelten für die Einlösung von Geschenkgutscheinen die jeweils gültigen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH für die Beschaffung von Geschenken (Einlösebedingungen).5. ENTGELTE

Der Firmenkunde ist verpflichtet, Joy die vereinbarten Entgelte zu bezahlen.

Sämtliche geschuldeten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegen Ansprüche von Joy kann der Firmenkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6. LAUFZEIT

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt beiderseits unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

7. KEINE RECHTS- UND STEUERBERATUNG

Joy-Geschenkgutscheine erfüllen voraussichtlich die Anforderungen der Finanzverwaltung für die Einordnung als Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Joy erbringt aber keine Rechts- und Steuerberatung.

Sofern der Firmenkunde das Joy-Bonusprogramm für die Zuwendung von Sachbezug nutzen möchte, obliegt allein dem Firmenkunden die Prüfung, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Joy rät, die steuerlichen Fragen rund um den Einsatz des Joy-Bonusprogramms durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Zudem rät Joy dazu, vor der Nutzung des Joy-Bonusprogramms zur Gewährung von Sachbezug eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. Joy übernimmt keine Haftung für die Nichtanerkennung der Joy-Geschenkgutscheine als Sachbezug.

Download zum Formular zur Anrufungsauskunft: download

8. HAFTUNG

Joy haftet dem Firmenkunden gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im gesetzlichen Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet Joy ausschließlich für

Personenschäden,

Schäden, für die Joy aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat, sowie

Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrags gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf die Sie regelmäßig vertrauen dürfen („Kardinalpflichten“).

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von Joy auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Joy haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder durch sonstige von Joy nicht zu vertretende Ereignisse eintreten.

9. SONDERVEREINBARUNGEN FÜR FIRMENKUNDEN

9.1 Joy bietet Firmenkunden die Möglichkeit, Sondervereinbarungen abzuschließen, die auf einer festgelegten Mindestabnahmemenge von Joy-Geschenkgutscheinen für einen bestimmten Zeitraum basieren.

9.2 Im Rahmen dieser Sondervereinbarungen erhalten Firmenkunden Zugang zu Premium-Features von Joy, deren Umfang von der vereinbarten Mindestabnahmemenge abhängt.

9.3 Die vereinbarte Mindestabnahmemenge stellt eine Abnahmeverpflichtung dar. Überschreitungen dieser Menge sind jederzeit möglich. Bei Unterschreitung ist Joy berechtigt, die Differenz zwischen der tatsächlich abgenommenen Menge und der vereinbarten Mindestabnahmemenge in Rechnung zu stellen, ohne hierfür eine zusätzliche Leistung zu erbringen.

9.4 Die Rechnungsstellung erfolgt als monatliche Sammelrechnung zum Monatsende über die im jeweiligen Monat erworbenen Geschenkguthaben. Die Bezahlung erfolgt mittels der zwischen Joy und dem Firmenkunden vereinbarten Zahlungsmittel.

9.5 Einzelheiten zu Mindestabnahmemenge, Laufzeit der Vereinbarung, Premium-Features und Zahlungsmodalitäten werden in einem separaten Vertrag zwischen Joy und dem Firmenkunden festgelegt.

10. DATENSCHUTZ

Jede Partei ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der DSGVO zu verarbeiten.

Die Überlassung von personenbezogenen Daten der Gutscheinempfänger durch den Firmenkunden erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung durch Joy für den Firmenkunden. Näheres regelt die als Anlage Datenschutz beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, welche Vorrang hat vor den übrigen Regelungen dieses Vertrags.

11. VERTRAULICHKEIT

Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Hierzu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen sind vertrauliche Informationen,

die der Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird;

die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde (insbesondere der BaFin) offengelegt werden müssen.

Vorstehende Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags weiter.

12. ANWENDBARES RECHTS, GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Berlin.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH über die Bereitstellung des Joy-Bonusprogramms (”Joy_ Rewards”)

PRÄAMBEL

Die Gifting Technologies GmbH, Wilmersdorfer Str. 165, 10585 Berlin („Joy“), hat eine Gutscheinlösung entwickelt, die es Unternehmen („Firmenkunde“) ermöglicht, Joy-Geschenkgutscheine von Joy zu beziehen und Mitarbeitern („Gutscheinempfänger“) zuzuwenden („Joy-Bonusprogramm“). Der Firmenkunde möchte das Joy-Bonusprogramm in Anspruch nehmen.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Dieser Vertrag regelt (a) den Erwerb derJoy-Geschenkgutscheine, (b) die Übermittlung der Joy-Geschenkgutscheine im Auftrag des Firmenkunden an die Gutscheinempfänger sowie (c) die Bereitstellung der Joy Einlöseseite unter www.givingjoy.de („Einlöseseite“) zur Nutzung für die Gutscheinempfänger.

Joy richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer, die ihren Mitarbeitern über das Joy-Bonusprogramm Joy-Geschenkgutscheine zuwenden wollen.

2. ERWERB VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

Der Firmenkunde kann nach seinem Bedarf von Joy Joy-Geschenkgutscheine erwerben und die Einzelheiten der Bereitstellung (z.B. Bereitstellungstag) festlegen.

Joy ist telefonisch unter [+49 30 754 25086] oder per E-Mail unter [joy@givingjoy.de] erreichbar. Die Betriebszeiten sind Mo. – Fr. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Brandenburg sowie Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.).

3. AUSGESTALTUNG DER JOY GESCHENKGUTSCHEINE

Der Joy-Geschenkgutschein wird von Joy in der vom Firmenkunden gewählten Höhe (i.d R. 50 Euro) ausgegeben. Der Joy-Geschenkgutschein vermittelt  ausschließlich ein Recht gegenüber Joy, wonach Joy auf den Auftrag des Mitarbeiters hin Geschenke seiner Wahl beschafft .Ein Rücktausch von Joy-Geschenkgutscheinen in Geld ist ausgeschlossen. Erstattungen in Geld erfolgen ausschließlich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (insbesondere im Widerrufsfall für den Erwerb des Joy-Geschenkgutscheins).Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich für zum Zeitpunkt seiner Einlösung online erhältliche und handelsübliche Waren gegenüber Joy eingelöst werden. Eine Akzeptanz durch Dritte findet nicht statt. Ausgeschlossen sind insb. 18+ Produkte (z. B. Alkohol, Tabak, Adult Content), Geschenkkarten oder Wertgut-scheine, Digitale Produkte (z. B. Software, Abos), streng limitierte Waren, sowie Waren, die nur zeitlich oder mengenmäßig stark begrenzt angeboten werden, insbesondere Produkte, die ausschließlich zu bestimmten Verkaufszeitpunkten oder im Rahmen kurzfristiger Sonderaktionen verfügbar sind und bei denen typischerweise eine erhebliche Übernachfrage besteht (sog. ‚Drop-Artikel‘), Finanzanlagen bzw. sonstige Investments (z. B. Währungen, Krypto, Gold, Aktien), Waren, die nur sehr kurz oder in Flash-Sales angeboten werden, sowie Waren, die von Privatpersonen angeboten werden (bspw. über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, Marketplace-Privatverkäufe). Dienstleistungen (z.B. Tickets, Spa, Kurse) sind ebenfalls ausgeschlossen. Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht dazu genutzt werden, bei Dritten etwa an Bankautomaten Geld abzuheben oder Geldbeträge an Dritte zu überweisen. Der Joy-Geschenkgutschein ist auch kein Zahlungsinstrument und kann nicht zur Erteilung von Zahlungsaufträgen verwendet oder als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden und verfügt insbesondere über keine IBAN.

Der Joy-Geschenkgutschein ist drei Jahre gültig beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Joy-Geschenkgutschein erworben wurde.

4. ÜBERMITTLUNG VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

4.1. Joy übermittelt im Auftrag des Firmenkunden am Bereitstellungstag die Joy-Geschenkgutscheine an die Gutscheinempfänger.

4.2. Die Bereitstellung erfolgt entweder dergestalt, dass der vorgesehene Gutscheinwert dem Gutscheinempfänger auf der Einlöseseite gutgeschrieben wird oder durch Übermittlung eines Joy-Geschenkgutscheins per E-Mail. Der Firmenkunde übermittelt an Joy die Namen und E-Mail-Adressen der Gutscheinempfänger.

Bereitstellung der Einlöseseite

Joy stellt für die vom Firmenkunden festgelegten Gutscheinempfänger eine Einlöseseite bereit, über die Gutscheinempfänger Joy beauftragen können, Waren im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gegen Entwertung des  entsprechenden Gutscheinwertes zu erwerben und an den Gutscheinempfänger zu liefern. Zudem hat der Gutscheinempfänger über die Einlöseseite in einem geschützten Bereich Zugriff auf die ihm zur Verfügung stehenden Gutscheine. Die Einlöseseite wird online unter www.givingjoy.de bereitgestellt.

Die Einlöseseite einschließlich ihrer zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von Joy. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei Joy. Joy gewährt dem Firmenkunden ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Recht auf Nutzung der Einlöseseite nach Maßgabe dieses Vertrags.

Joy ist jederzeit berechtigt, Änderungen der der Einlöseseite zugrundeliegenden Software (Updates und/oder New Releases) und Hardware vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen. Joy behält sich zudem vor, gestalterische, funktionale oder technische Optimierungen an der Einlöseseite vorzunehmen, soweit dies nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt.

Joy gewährleistet eine Verfügbarkeit der Einlöseseite durchgehend 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24/7) von durchschnittlich 99 % pro Monat. Von der Verfügbarkeitszeit ausgenommen bleiben Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben auch Zeiten unberücksichtigt, in denen die Einlöseseite aufgrund dringender Anpassungen oder Aktualisierungen der für die Einlöseseite genutzten IT-Infrastruktur zur Behebung von Sicherheitslücken oder bei Gefahr im Verzug nicht verfügbar ist. Wartungsarbeiten in Dringlichkeitsfällen müssen nicht angekündigt werden. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Einlöseseite werden Zeiten, in denen die Einlöseseite aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Joy liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht berücksichtigt.

Im Übrigen gelten für die Einlösung von Geschenkgutscheinen die jeweils gültigen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH für die Beschaffung von Geschenken (Einlösebedingungen).5. ENTGELTE

Der Firmenkunde ist verpflichtet, Joy die vereinbarten Entgelte zu bezahlen.

Sämtliche geschuldeten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegen Ansprüche von Joy kann der Firmenkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6. LAUFZEIT

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt beiderseits unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

7. KEINE RECHTS- UND STEUERBERATUNG

Joy-Geschenkgutscheine erfüllen voraussichtlich die Anforderungen der Finanzverwaltung für die Einordnung als Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Joy erbringt aber keine Rechts- und Steuerberatung.

Sofern der Firmenkunde das Joy-Bonusprogramm für die Zuwendung von Sachbezug nutzen möchte, obliegt allein dem Firmenkunden die Prüfung, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Joy rät, die steuerlichen Fragen rund um den Einsatz des Joy-Bonusprogramms durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Zudem rät Joy dazu, vor der Nutzung des Joy-Bonusprogramms zur Gewährung von Sachbezug eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. Joy übernimmt keine Haftung für die Nichtanerkennung der Joy-Geschenkgutscheine als Sachbezug.

Download zum Formular zur Anrufungsauskunft: download

8. HAFTUNG

Joy haftet dem Firmenkunden gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im gesetzlichen Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet Joy ausschließlich für

Personenschäden,

Schäden, für die Joy aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat, sowie

Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrags gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf die Sie regelmäßig vertrauen dürfen („Kardinalpflichten“).

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von Joy auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Joy haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder durch sonstige von Joy nicht zu vertretende Ereignisse eintreten.

9. SONDERVEREINBARUNGEN FÜR FIRMENKUNDEN

9.1 Joy bietet Firmenkunden die Möglichkeit, Sondervereinbarungen abzuschließen, die auf einer festgelegten Mindestabnahmemenge von Joy-Geschenkgutscheinen für einen bestimmten Zeitraum basieren.

9.2 Im Rahmen dieser Sondervereinbarungen erhalten Firmenkunden Zugang zu Premium-Features von Joy, deren Umfang von der vereinbarten Mindestabnahmemenge abhängt.

9.3 Die vereinbarte Mindestabnahmemenge stellt eine Abnahmeverpflichtung dar. Überschreitungen dieser Menge sind jederzeit möglich. Bei Unterschreitung ist Joy berechtigt, die Differenz zwischen der tatsächlich abgenommenen Menge und der vereinbarten Mindestabnahmemenge in Rechnung zu stellen, ohne hierfür eine zusätzliche Leistung zu erbringen.

9.4 Die Rechnungsstellung erfolgt als monatliche Sammelrechnung zum Monatsende über die im jeweiligen Monat erworbenen Geschenkguthaben. Die Bezahlung erfolgt mittels der zwischen Joy und dem Firmenkunden vereinbarten Zahlungsmittel.

9.5 Einzelheiten zu Mindestabnahmemenge, Laufzeit der Vereinbarung, Premium-Features und Zahlungsmodalitäten werden in einem separaten Vertrag zwischen Joy und dem Firmenkunden festgelegt.

10. DATENSCHUTZ

Jede Partei ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der DSGVO zu verarbeiten.

Die Überlassung von personenbezogenen Daten der Gutscheinempfänger durch den Firmenkunden erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung durch Joy für den Firmenkunden. Näheres regelt die als Anlage Datenschutz beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, welche Vorrang hat vor den übrigen Regelungen dieses Vertrags.

11. VERTRAULICHKEIT

Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Hierzu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen sind vertrauliche Informationen,

die der Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird;

die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde (insbesondere der BaFin) offengelegt werden müssen.

Vorstehende Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags weiter.

12. ANWENDBARES RECHTS, GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Berlin.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH über die Bereitstellung des Joy-Bonusprogramms (”Joy_ Rewards”)

PRÄAMBEL

Die Gifting Technologies GmbH, Wilmersdorfer Str. 165, 10585 Berlin („Joy“), hat eine Gutscheinlösung entwickelt, die es Unternehmen („Firmenkunde“) ermöglicht, Joy-Geschenkgutscheine von Joy zu beziehen und Mitarbeitern („Gutscheinempfänger“) zuzuwenden („Joy-Bonusprogramm“). Der Firmenkunde möchte das Joy-Bonusprogramm in Anspruch nehmen.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Dieser Vertrag regelt (a) den Erwerb derJoy-Geschenkgutscheine, (b) die Übermittlung der Joy-Geschenkgutscheine im Auftrag des Firmenkunden an die Gutscheinempfänger sowie (c) die Bereitstellung der Joy Einlöseseite unter www.givingjoy.de („Einlöseseite“) zur Nutzung für die Gutscheinempfänger.

Joy richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer, die ihren Mitarbeitern über das Joy-Bonusprogramm Joy-Geschenkgutscheine zuwenden wollen.

2. ERWERB VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

Der Firmenkunde kann nach seinem Bedarf von Joy Joy-Geschenkgutscheine erwerben und die Einzelheiten der Bereitstellung (z.B. Bereitstellungstag) festlegen.

Joy ist telefonisch unter [+49 30 754 25086] oder per E-Mail unter [joy@givingjoy.de] erreichbar. Die Betriebszeiten sind Mo. – Fr. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Brandenburg sowie Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.).

3. AUSGESTALTUNG DER JOY GESCHENKGUTSCHEINE

Der Joy-Geschenkgutschein wird von Joy in der vom Firmenkunden gewählten Höhe (i.d R. 50 Euro) ausgegeben. Der Joy-Geschenkgutschein vermittelt  ausschließlich ein Recht gegenüber Joy, wonach Joy auf den Auftrag des Mitarbeiters hin Geschenke seiner Wahl beschafft .Ein Rücktausch von Joy-Geschenkgutscheinen in Geld ist ausgeschlossen. Erstattungen in Geld erfolgen ausschließlich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (insbesondere im Widerrufsfall für den Erwerb des Joy-Geschenkgutscheins).Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich für zum Zeitpunkt seiner Einlösung online erhältliche und handelsübliche Waren gegenüber Joy eingelöst werden. Eine Akzeptanz durch Dritte findet nicht statt. Ausgeschlossen sind insb. 18+ Produkte (z. B. Alkohol, Tabak, Adult Content), Geschenkkarten oder Wertgut-scheine, Digitale Produkte (z. B. Software, Abos), streng limitierte Waren, sowie Waren, die nur zeitlich oder mengenmäßig stark begrenzt angeboten werden, insbesondere Produkte, die ausschließlich zu bestimmten Verkaufszeitpunkten oder im Rahmen kurzfristiger Sonderaktionen verfügbar sind und bei denen typischerweise eine erhebliche Übernachfrage besteht (sog. ‚Drop-Artikel‘), Finanzanlagen bzw. sonstige Investments (z. B. Währungen, Krypto, Gold, Aktien), Waren, die nur sehr kurz oder in Flash-Sales angeboten werden, sowie Waren, die von Privatpersonen angeboten werden (bspw. über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, Marketplace-Privatverkäufe). Dienstleistungen (z.B. Tickets, Spa, Kurse) sind ebenfalls ausgeschlossen. Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht dazu genutzt werden, bei Dritten etwa an Bankautomaten Geld abzuheben oder Geldbeträge an Dritte zu überweisen. Der Joy-Geschenkgutschein ist auch kein Zahlungsinstrument und kann nicht zur Erteilung von Zahlungsaufträgen verwendet oder als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden und verfügt insbesondere über keine IBAN.

Der Joy-Geschenkgutschein ist drei Jahre gültig beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Joy-Geschenkgutschein erworben wurde.

4. ÜBERMITTLUNG VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

4.1. Joy übermittelt im Auftrag des Firmenkunden am Bereitstellungstag die Joy-Geschenkgutscheine an die Gutscheinempfänger.

4.2. Die Bereitstellung erfolgt entweder dergestalt, dass der vorgesehene Gutscheinwert dem Gutscheinempfänger auf der Einlöseseite gutgeschrieben wird oder durch Übermittlung eines Joy-Geschenkgutscheins per E-Mail. Der Firmenkunde übermittelt an Joy die Namen und E-Mail-Adressen der Gutscheinempfänger.

Bereitstellung der Einlöseseite

Joy stellt für die vom Firmenkunden festgelegten Gutscheinempfänger eine Einlöseseite bereit, über die Gutscheinempfänger Joy beauftragen können, Waren im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gegen Entwertung des  entsprechenden Gutscheinwertes zu erwerben und an den Gutscheinempfänger zu liefern. Zudem hat der Gutscheinempfänger über die Einlöseseite in einem geschützten Bereich Zugriff auf die ihm zur Verfügung stehenden Gutscheine. Die Einlöseseite wird online unter www.givingjoy.de bereitgestellt.

Die Einlöseseite einschließlich ihrer zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von Joy. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei Joy. Joy gewährt dem Firmenkunden ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Recht auf Nutzung der Einlöseseite nach Maßgabe dieses Vertrags.

Joy ist jederzeit berechtigt, Änderungen der der Einlöseseite zugrundeliegenden Software (Updates und/oder New Releases) und Hardware vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen. Joy behält sich zudem vor, gestalterische, funktionale oder technische Optimierungen an der Einlöseseite vorzunehmen, soweit dies nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt.

Joy gewährleistet eine Verfügbarkeit der Einlöseseite durchgehend 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24/7) von durchschnittlich 99 % pro Monat. Von der Verfügbarkeitszeit ausgenommen bleiben Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben auch Zeiten unberücksichtigt, in denen die Einlöseseite aufgrund dringender Anpassungen oder Aktualisierungen der für die Einlöseseite genutzten IT-Infrastruktur zur Behebung von Sicherheitslücken oder bei Gefahr im Verzug nicht verfügbar ist. Wartungsarbeiten in Dringlichkeitsfällen müssen nicht angekündigt werden. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Einlöseseite werden Zeiten, in denen die Einlöseseite aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Joy liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht berücksichtigt.

Im Übrigen gelten für die Einlösung von Geschenkgutscheinen die jeweils gültigen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH für die Beschaffung von Geschenken (Einlösebedingungen).5. ENTGELTE

Der Firmenkunde ist verpflichtet, Joy die vereinbarten Entgelte zu bezahlen.

Sämtliche geschuldeten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegen Ansprüche von Joy kann der Firmenkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6. LAUFZEIT

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt beiderseits unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

7. KEINE RECHTS- UND STEUERBERATUNG

Joy-Geschenkgutscheine erfüllen voraussichtlich die Anforderungen der Finanzverwaltung für die Einordnung als Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Joy erbringt aber keine Rechts- und Steuerberatung.

Sofern der Firmenkunde das Joy-Bonusprogramm für die Zuwendung von Sachbezug nutzen möchte, obliegt allein dem Firmenkunden die Prüfung, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Joy rät, die steuerlichen Fragen rund um den Einsatz des Joy-Bonusprogramms durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Zudem rät Joy dazu, vor der Nutzung des Joy-Bonusprogramms zur Gewährung von Sachbezug eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. Joy übernimmt keine Haftung für die Nichtanerkennung der Joy-Geschenkgutscheine als Sachbezug.

Download zum Formular zur Anrufungsauskunft: download

8. HAFTUNG

Joy haftet dem Firmenkunden gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im gesetzlichen Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet Joy ausschließlich für

Personenschäden,

Schäden, für die Joy aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat, sowie

Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrags gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf die Sie regelmäßig vertrauen dürfen („Kardinalpflichten“).

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von Joy auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Joy haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder durch sonstige von Joy nicht zu vertretende Ereignisse eintreten.

9. SONDERVEREINBARUNGEN FÜR FIRMENKUNDEN

9.1 Joy bietet Firmenkunden die Möglichkeit, Sondervereinbarungen abzuschließen, die auf einer festgelegten Mindestabnahmemenge von Joy-Geschenkgutscheinen für einen bestimmten Zeitraum basieren.

9.2 Im Rahmen dieser Sondervereinbarungen erhalten Firmenkunden Zugang zu Premium-Features von Joy, deren Umfang von der vereinbarten Mindestabnahmemenge abhängt.

9.3 Die vereinbarte Mindestabnahmemenge stellt eine Abnahmeverpflichtung dar. Überschreitungen dieser Menge sind jederzeit möglich. Bei Unterschreitung ist Joy berechtigt, die Differenz zwischen der tatsächlich abgenommenen Menge und der vereinbarten Mindestabnahmemenge in Rechnung zu stellen, ohne hierfür eine zusätzliche Leistung zu erbringen.

9.4 Die Rechnungsstellung erfolgt als monatliche Sammelrechnung zum Monatsende über die im jeweiligen Monat erworbenen Geschenkguthaben. Die Bezahlung erfolgt mittels der zwischen Joy und dem Firmenkunden vereinbarten Zahlungsmittel.

9.5 Einzelheiten zu Mindestabnahmemenge, Laufzeit der Vereinbarung, Premium-Features und Zahlungsmodalitäten werden in einem separaten Vertrag zwischen Joy und dem Firmenkunden festgelegt.

10. DATENSCHUTZ

Jede Partei ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der DSGVO zu verarbeiten.

Die Überlassung von personenbezogenen Daten der Gutscheinempfänger durch den Firmenkunden erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung durch Joy für den Firmenkunden. Näheres regelt die als Anlage Datenschutz beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, welche Vorrang hat vor den übrigen Regelungen dieses Vertrags.

11. VERTRAULICHKEIT

Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Hierzu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen sind vertrauliche Informationen,

die der Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird;

die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde (insbesondere der BaFin) offengelegt werden müssen.

Vorstehende Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags weiter.

12. ANWENDBARES RECHTS, GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Berlin.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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