Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH über die Bereitstellung des Joy-Bonusprogramms (”Joy_ Rewards”)

PRÄAMBEL

Die Gifting Technologies GmbH, Wilmersdorfer Str. 165, 10585 Berlin („Joy“), hat eine Gutscheinlösung entwickelt, die es Unternehmen („Firmenkunde“) ermöglicht, Joy-Geschenkgutscheine von Joy zu beziehen und Mitarbeitern („Gutscheinempfänger“) zuzuwenden („Joy-Bonusprogramm“). Der Firmenkunde möchte das Joy-Bonusprogramm in Anspruch nehmen.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

  • Dieser Vertrag regelt (a) den Erwerb Joy-Geschenkgutscheinen, (b) die Übermittlung der Joy-Geschenkgutscheine im Auftrag des Firmenkunden an die Gutscheinempfänger sowie (c) die Bereitstellung der Joy Einlöseseite unter www.givingjoy.de („Einlöseseite“) zur Nutzung für die Gutscheinempfänger.

  • Joy richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer, die ihren Mitarbeitern über das Joy-Bonusprogramm Joy-Geschenkgutscheine zuwenden wollen.

2. ERWERB VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

  • Der Firmenkunde kann nach seinem Bedarf von Joy Joy-Geschenkgutscheine erwerben und die Einzelheiten der Bereitstellung (z.B. Bereitstellungstag) festlegen.

  • Joy ist telefonisch unter [01727659709] oder per E-Mail unter [joy@givingjoy.de] erreichbar. Die Betriebszeiten sind Mo. – Fr. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Brandenburg sowie Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.).

3. AUSGESTALTUNG DER JOY GESCHENKGUTSCHEINE

  • Der Joy-Geschenkgutschein wird von Joy in der vom Firmenkunden gewählten Höhe (i.d R. 50 Euro) Der Joy-Geschenkgutschein beinhaltet das Recht, von Joy Waren oder Dienstleistungen beschaffen zu lassen („Bezugsrecht“). Ein Rücktausch von Joy-Geschenkgutscheinen in Geld ist ausgeschlossen.

  • Der Joy-Geschenkgutschein kann ausschließlich gegen die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen eingelöst werden. Nicht Gegenstand der Beschaffung sind Geldsurrogate wie Devisen, Kryptowährungen und andere Finanzinstrumente sowie Geldkarten und Gutscheine.

  • Das Bezugsrecht ist drei Jahre gültig beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Joy-Geschenkgutschein erworben wurde.

  • Nachdem ausschließlich Joy an das Gutscheinsystem angeschlossen ist und der Joy-Geschenkgutschein über keine IBAN verfügt, ist technisch sichergestellt:

  • Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht dazu genutzt werden, bei Dritten etwa an Bankautomaten Geld abzuheben.

  • Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht dazu genutzt werden, Geldbeträge an Dritte zu überweisen.

  • Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt oder genutzt werden.

4. ÜBERMITTLUNG VON JOY GESCHENKGUTSCHEINEN

4.1.      Joy übermittelt im Auftrag des Firmenkunden am Bereitstellungstag die Joy-Geschenkgutscheine an die Gutscheinempfänger.

4.2.      Die Bereitstellung erfolgt entweder dergestalt, dass das entsprechende Gutscheinguthaben dem Gutscheinkonto des Gutscheinempfängers auf der Einlöseseite gutgeschrieben wird oder durch Übermittlung eines Joy-Geschenkgutscheins per E-Mail. Der Firmenkunde übermittelt an Joy die Namen und E-Mail-Adressen der Gutscheinempfänger.

  1. Bereitstellung der Einlöseseite

  • Joy stellt für die vom Firmenkunden festgelegten Gutscheinempfänger eine Einlöseseite bereit, über die Gutscheinempfänger Joy beauftragen können, Waren oder Dienstleistungen („Geschenke“) gegen Einlösung des Joy-Geschenkgutscheinguthaben zu besorgen. Zudem hat der Gutscheinempfänger über die Einlöseseite in einem geschützten Bereich Zugriff auf sein Gutscheinguthaben. Die Einlöseseite wird online unter www.givingjoy.de bereitgestellt.

  • Die Einlöseseite einschließlich ihrer zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von Joy. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei Joy. Joy gewährt dem Firmenkunden ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Recht auf Nutzung der Einlöseseite nach Maßgabe dieses Vertrags.

  • Joy ist jederzeit berechtigt, Änderungen der der Einlöseseite zugrundeliegenden Software (Updates und/oder New Releases) und Hardware vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen. Joy behält sich zudem vor, gestalterische, funktionale oder technische Optimierungen an der Einlöseseite vorzunehmen, soweit dies nicht die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt.

  • Joy gewährleistet eine Verfügbarkeit der Einlöseseite durchgehend 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24/7) von durchschnittlich 99 % pro Monat. Von der Verfügbarkeitszeit ausgenommen bleiben Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben auch Zeiten unberücksichtigt, in denen die Einlöseseite aufgrund dringender Anpassungen oder Aktualisierungen der für die Einlöseseite genutzten IT-Infrastruktur zur Behebung von Sicherheitslücken oder bei Gefahr im Verzug nicht verfügbar ist. Wartungsarbeiten in Dringlichkeitsfällen müssen nicht angekündigt werden. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Einlöseseite werden Zeiten, in denen die Einlöseseite aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Joy liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht berücksichtigt.

5. ENTGELTE

  • Der Firmenkunde ist verpflichtet, Joy die vereinbarten Entgelte zu bezahlen.

  • Sämtliche geschuldeten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Gegen Ansprüche von Joy kann der Firmenkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6. LAUFZEIT

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt beiderseits unberührt.

  • Kündigungen bedürfen der Textform.

7. KEINE RECHTS- UND STEUERBERATUNG

  • Joy erbringt keine Rechts- und Steuerberatung.

  • Sofern der Firmenkunde das Joy-Bonusprogramm für die Zuwendung von Sachbezug nutzen möchte, obliegt allein dem Firmenkunden die Prüfung, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Joy rät, die steuerlichen Fragen rund um den Einsatz des Joy-Bonusprogramms durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

  • Zudem rät Joy dazu, vor der Nutzung des Joy-Bonusprogramms zur Gewährung von Sachbezug eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. Joy übernimmt keine Haftung für die Nichtanerkennung der Joy-Geschenkgutscheine als Sachbezug.

  • Download zum Formular zur Anrufungsauskunft: download

8. HAFTUNG

  • Joy haftet Ihnen gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im gesetzlichen Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet Joy ausschließlich für

  • Personenschäden,

  • Schäden, für die Joy aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat, sowie

  • Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrags gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf die Sie regelmäßig vertrauen dürfen („Kardinalpflichten“).

  • Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von Joy auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

  • Joy haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder durch sonstige von Joy nicht zu vertretende Ereignisse eintreten.

9. SONDERVEREINBARUNGEN FÜR FIRMENKUNDEN

  • 11.1 Joy bietet Firmenkunden die Möglichkeit, Sondervereinbarungen abzuschließen, die auf einer festgelegten Mindestabnahmemenge von Geschenkguthaben für einen bestimmten Zeitraum basieren.

  • 11.2 Im Rahmen dieser Sondervereinbarungen erhalten Firmenkunden Zugang zu Premium-Features von Joy, deren Umfang von der vereinbarten Mindestabnahmemenge abhängt.

  • 11.3 Die vereinbarte Mindestabnahmemenge stellt eine Abnahmeverpflichtung dar. Überschreitungen dieser Menge sind jederzeit möglich. Bei Unterschreitung ist Joy berechtigt, die Differenz zwischen der tatsächlich abgenommenen Menge und der vereinbarten Mindestabnahmemenge in Rechnung zu stellen, ohne hierfür eine zusätzliche Leistung zu erbringen.

  • 11.4 Die Rechnungsstellung erfolgt als monatliche Sammelrechnung zum Monatsende über die im jeweiligen Monat erworbenen Geschenkguthaben. Die Bezahlung erfolgt mittels der zwischen Joy und dem Firmenkunden vereinbarten Zahlungsmittel.

  • 11.5 Einzelheiten zu Mindestabnahmemenge, Laufzeit der Vereinbarung, Premium-Features und Zahlungsmodalitäten werden in einem separaten Vertrag zwischen Joy und dem Firmenkunden festgelegt.

10. DATENSCHUTZ

  • Jede Partei ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der DSGVO zu verarbeiten.

  • Die Überlassung von personenbezogenen Daten der Gutscheinempfänger durch den Firmenkunden erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung durch Joy für den Firmenkunden. Näheres regelt die als Anlage Datenschutz beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, welche Vorrang hat vor den übrigen Regelungen dieses Vertrags.

11. VERTRAULICHKEIT

  • Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Hierzu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

  • Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen sind vertrauliche Informationen,

  • die der Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird;

  • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde (insbesondere der BaFin) offengelegt werden müssen.

  • Vorstehende Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags weiter.

12. ANWENDBARES RECHTS, GERICHTSSTAND

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Gerichtsstand ist Berlin.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

  • Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.